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Bleiben Gewinne aus Kryptowährungen nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei?

Aktuell befasst sich der Bundesfinanzhof (BFH) als oberstes Finanzgericht mit der Frage, ob Gewinne aus Kryptowährungen nach einer einjährigen Haltefrist für Privatleute steuerfrei sind. Dies war bisher gängige Praxis. An einer konkreten gesetzlichen Regelung für Krypto-Gewinne fehlte es aber.

Der zu verhandelnde Fall ist aus dem Jahr 2017. Ein Bitcoin-Investor tauschte damals innerhalb eines Jahres Bitcoin in Ethereum und Monero und dann wieder in Bitcoin. So verdiente er damit rund 3,4 Millionen Euro, die er dann auch in der Einkommensteuererklärung angab. Im Jahr 2019 wurde der Gewinn entsprechend versteuert, nachdem das Finanzamt Köln einen Vorbehalt gegen die Erklärung aufgegeben hatte. Der Kläger legte dann gegen den Steuerbescheid Einspruch ein und klagte später vor dem Finanzgericht (FG) Köln, welches die Klage im Februar 2022 abgewiesen hat. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesfinanzhof als Revision.

Grundsätzlich ist die Frage zu klären, ob Kryptowährungen ein Wirtschaftsgut im Sinne des Gesetzes sind. Je nach Auslegung des Begriffs ändert sich dann die Möglichkeit einer Steuerbefreiung durch Haltefrist, wie dies z.B. bei Gold nach einem Jahr der Fall ist. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt, wird aber mit Spannung erwartet. Wir halten euch auf dem Laufenden.

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