Politik

Nun offiziell: Gewinne aus Bitcoin und Krypto sind steuerpflichtig – 1 Jahr Haltefrist befreit von der Steuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer wichtigen Grundsatzentscheidung klargestellt, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Der zuständige Richter sieht Bitcoin und andere Kryptowährungen als Spekulationsobjekte, weshalb Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, die innerhalb eines Jahres durch Kauf und Verkauf anfallen, mit dem jeweiligen Einkommensteuersatz des Verkäufers versteuert werden müssen. In diesem Zeitraum gilt aber eine Freigrenze von 600 Euro des Gewinns. Eine Haltedauer von mehr als einem Jahr hingegen führt zur Steuerfreiheit eines Gewinns beim Verkauf von Bitcoin, Ethereum und Co.

Eine Klage gegen die Besteuerung von Kryptogewinnen scheiterte vor dem Bundesfinanzhof. Der Kläger argumentierte, dass Kryptowährungen keine Wirtschaftsgüter, sondern Datensätze seien und dass ein strukturelles Vollzugsdefizit bestehe, da viele Investoren Kryptogewinne nicht angeben. Dies sah das Gericht allerdings anders. Die Richter am höchsten deutschen Finanzgericht haben festgestellt, dass Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter mit einem klaren Kurswert anzusehen sind. Demzufolge müssen Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen als „private Veräußerungsgeschäfte“ kategorisiert werden und sind damit einkommenssteuerpflichtig.

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